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Pickerl/§57a Überprüfung

Die sogenannte Pickerl-Überprüfung ist nach §57a des Kraftfahrgesetzes gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Deines Kraftfahrzeuges.

 

Vorteile der §57a Begutachtung bei mir:

  • rasche Terminvergabe
  • persönliche Beratung
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • objektive Diagnose
  • günstiger Fixpreis

 

Als §57a Begutachtungsstelle überprüfe ich PKW, Hänger und Motorräder.

 

Stefan Rehrl

KFZ Meisterbetrieb

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07:30 - 12:00 Uhr
  13:00 - 17:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
 
 
 
Adresse

Fischachstraße 18
5101 Bergheim

T: +43 699 113 199 03
M: office@kfz-rehrl.at

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